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News und Hinweise zu Versicherungen

Hier veröffentlichen wir News und Hinweise über Versicherungen.

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News / Tipps / Mitteilungen

Erhöhte Waldbrandgefahr: Rauchern drohen hohe Bußgelder (26.07.2010)

R+V-Infocenter: Im Sommer generelles Rauchverbot im Wald, in einigen Bundesländern ganzjährig – Waldbrandgefahr aktuell hoch

Wiesbaden, 5. Juli 2010. In Bayern gilt ab 1. August das strengste Rauchverbot Deutschlands. In Schulen, Bahnhöfen, öffentlichen Gebäuden, Speisegaststätten und auch Bierzelten darf nicht mehr geraucht werden. Doch was viele Raucher nicht wissen: Zwischen März und Oktober dürfen sie sich auch im Wald keine Zigarette anzünden. In Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen gilt sogar das ganze Jahr über Rauchverbot im Wald. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam. Wer trotzdem raucht und erwischt wird, muss mit hohen Bußgeldern rechnen.

Rund tausend Mal im Jahr brennt es in den deutschen Wäldern, meist werden die Brände von Menschen verursacht – beispielsweise durch einen glimmenden Zigarettenstummel. Deshalb sind teilweise hohe Bußgelder vorgesehen. So können bereits für das bloße Anzünden einer Zigarette, je nach Region, 80 bis 100 Euro fällig werden, in anderen sogar deutlich mehr. In Berlin sieht das Landeswaldgesetz beispielsweise Strafen von bis zu 50.000 Euro vor. Die Höhe des Bußgeldes hängt hier von einem Wetterindex ab, der Faktoren wie die Luftfeuchtigkeit und die Temperaturen bewertet und daraus die Waldbrandgefahr ableitet. Konkret bedeutet das: Wer nach einer langen Trockenperiode wie im Moment im Wald raucht, bezahlt mehr als derjenige, der sich die Zigarette im Regen anzündet. Denn bei trockenem Wetter reicht ein einzelner Funke aus, um einen schweren Waldbrand zu verursachen.

Überflutungen durch Dauerregen: Was Hausbesitzer beachten sollten (15.06.2010)

R+V-Infocenter: Elementarschadenversicherung übernimmt Kosten – Vorsicht bei Trockenlegung in Eigenregie

Wiesbaden, 20. Mai 2010. Dauerregen hat in den Nachbarländern Tschechien und Polen schweren Überflutungen verursacht. Am Pfingstwochenende soll die aus Polen kommende Hochwasserwelle auch Brandenburg erreichen. Das Infocenter der R+V Versicherung warnt davor, Hochwasserschäden übereilt in Eigenregie zu beheben und damit unnötige Risiken einzugehen.

Hochwasser und Überschwemmungen können große Schäden anrichten – auch in Wohnungen und Kellern. "Für die Bewohner ist es ein absoluter Alptraum. Bei solchen Regenfällen gelangt das Wasser durch Türen oder Fenster ins Haus oder es kommt zum Rückstau und das Wasser dringt durch Gullys, Waschbecken oder Toiletten ein", so Richard Münz, Schadenexperte beim R+V-Infocenter. Gut, wer vorgesorgt und die zusätzliche Deckung der Elementarschäden in seiner Gebäudeversicherung vereinbart hat. Denn diese springt bei Schäden durch Hochwasser ein und übernimmt die entstehenden Kosten – beispielsweise für die Trockenlegung des Kellers oder die Erneuerung des Fußbodens. Eine Zusatzdeckung für Schäden an Einrichtungsgegenständen, Haushaltsgeräten oder Kleidung kann in der Hausratversicherung eingeschlossen werden.

Wer versichert ist, sollte den Schaden schnellstmöglich der Versicherung melden – die meisten Anbieter haben eine Schadens- Hotline, die rund um die Uhr besetzt ist. Hier bekommen die Betroffenen auch Informationen, was sie als nächstes tun sollen.

Schon bei den Aufräumarbeiten gilt es zudem einiges zu beachten. So sollte man beispielsweise den Keller erst dann auspumpen, wenn der Wasserstand außen sinkt. "Sonst wird das Mauerwerk unterspült oder aufgeschwemmt, es entstehen Risse. Im schlimmsten Fall ist die ganze Statik des Gebäudes in Gefahr", erklärt Janette Bohne, Geschäftsführerin der Sprint Sanierungs GmbH, einem Sanierungsunternehmen, das sich auf die Beseitigung von Elementarschäden spezialisiert hat.

Sobald jedoch der Wasserspiegel fällt, ist Eile angesagt: Schlamm und Dreck sollten entfernt werden, bevor alles trocknet. Dann folgt die erste Bestandsaufnahme – die Versicherungen schicken hierfür in der Regel einen Gutachter.

Für die Versicherung ist es wichtig, dass alle beschädigten Gegenstände genau aufgelistet werden. "Wir empfehlen immer, alle Schäden zu fotografieren – auch Gegenstände, die man entsorgen muss. Dann ist die Abwicklung hinterher einfacher", so R+V-Experte Richard Münz. Allerdings: Wer in ausgewiesenen Hochwassergebieten wohnt, kann sein Hab und Gut in der Regel nicht versichern. "Hier sollten die Menschen ein besonderes Augenmerk auf Vorbeugung legen, also beispielsweise keine wertvollen Gegenstände im Keller lagern und unempfindliche Baumaterialien wählen."

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Wasser kann den Elektroinstallationen schaden. Deshalb ist es sinnvoll, elektrische Versorgung von einem Fachmann überprüfen zu lassen – bevor Geräte in Betrieb genommen werden.
- Ob Wände und Böden getrocknet werden können oder ein Austausch notwendig ist, entscheidet am besten eine Fachfirma. Die Elementarschadenversicherung braucht hierfür einen Kostenvoranschlag.
- Auch die Trockenlegung des Gebäudes überlassen die Besitzer lieber einem Fachunternehmen. Die Bewohner können die Arbeiten jedoch unterstützen, indem sie viel und intensiv lüften.
- Wer mit Öl heizt, sollte unbedingt seinen Öltank auf Lecks überprüfen.
- Alle Lebensmittel, die mit dem Hochwasser in Kontakt gekommen sind, entsorgen: Mit dem Wasser werden auch Schadstoffe und Bakterien transportiert.

Weitere Themen rund um Schadenverhütung unter http://www.infocenter.ruv.de

Teure Promillefahrt: Wer eine Krankheit selbst verschuldet, kann zur Kasse gebeten werden (30.04.2010)

R+V-Infocenter: Aktuelles Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau Wiesbaden, 12. März 2010. Ein Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss oder medizinische Komplikationen durch ein Piercing oder nach einer Schönheits-Operation: Wer eine Krankheit selbst verschuldet, kann von der gesetzlichen Krankenkasse an den Behandlungskosten beteiligt werden. Das bestätigt auch ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau (Aktenzeichen: S 4 KR 38/08). "Ein Autofahrer hatte betrunken einen Unfall verursacht und sich dabei verletzt. Die Richter stimmten zu, dass er einen Teil der medizinischen Folgekosten selbst bezahlen muss", sagt Svenja Bartmann, Gesundheitsexpertin beim Infocenter der R+V Versicherung.

Entscheidend war, dass der Autofahrer wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs rechtskräftig verurteilt war. "Grundlage hierfür ist Paragraph 52 Absatz 1 des Sozialgesetzbuchs V. Bei Straftaten können die Leistungen ebenso beschränkt werden wie in anderen Fällen von Selbstverschulden", so R+V-Expertin Bartmann. Wichtig zu wissen: Die Krankenkassen können nicht nur Teile der Behandlungskosten, sondern auch das Krankengeld teilweise oder komplett zurückfordern. Wie hoch dieser Betrag ausfällt, hängt jedoch vom Einzelfall ab.

Steinschlag-Reparatur an Autoscheiben: Vorsicht vor "schwarzen Schafen" (30.04.2010)

R+V-Infocenter: Häufig Mängel bei der Ausführung – Kaskoversicherung vor der Reparatur unbedingt informieren

Wiesbaden, 26. April 2010.
Innerhalb weniger Minuten ist die Windschutzscheibe wieder wie neu - ganz ohne Kosten für den Autofahrer: Das versprechen Autoglaser, die Steinschlagreparaturen auf Parkplätzen großer Super- oder Baumärkte anpreisen. Doch bei diesen verlockend klingenden Angeboten ist Vorsicht geboten. "Immer wieder haben Verbraucher hinterher Ärger: Viele Reparaturen werden nicht sachgemäß ausgeführt oder sind unnötig. Und nicht alle Schäden sind versichert, beispielsweise sehr kleine abgeplatzte Stellen. Dann bleiben die Autobesitzer auf den Kosten sitzen", sagt Karl Walter, Kfz- Experte beim Infocenter der R+V Versicherung. Problematisch sind vor allem Glasreparaturen, die eigentlich nicht erlaubt sind, etwa im Sichtbereich des Fahrers oder bei zu großen Beschädigungen - hier muss die ganze Scheibe ausgewechselt werden.

Die Masche der "fliegenden" Handwerker gleicht denen von Drückerkolonnen: Sie locken die Kunden damit, dass die Kaskoversicherung die Reparaturkosten komplett übernimmt, auch bei Verträgen mit Selbstbeteiligung. Das stimmt jedoch nicht immer. "Die Selbstbeteiligung wird in der Regel nur erlassen, wenn man seiner Versicherung den Steinschlag vor der Reparatur meldet. Und wer eine Police mit Werkstattbindung abgeschlossen hat, muss den Schaden in einer Vertragswerkstatt beheben lassen", erklärt R+V-Experte Walter.

Hinzu kommen oft qualitative Mängel bei der Ausführung. "Fahrer brauchen eine einwandfreie Sicht auf die Straße. Deshalb dürfen im Sichtbereich des Fahrers keine Glasreparaturen durchgeführt werden, weil sich später in diesen Stellen das Licht brechen und den Fahrer blenden kann", so Karl Walter. Dies fällt dann erst bei der nächsten Hauptuntersuchung auf. Die Folge: Die Scheibe muss doch noch ausgetauscht werden, eine Reklamation ist jedoch oft unmöglich, weil das Unternehmen nicht mehr erreichbar ist.

Vor Reparatur informieren

Das R+V-Infocenter rät Autofahrern deshalb, sich vorher bei Ihrer Versicherung zu informieren, ob die Kosten übernommen werden.

Wichtig zu wissen: Wer einen Steinschlag an seiner Windschutzscheibe feststellt, sollte möglichst schnell handeln - bevor daraus ein großer Riss wird. Als Sofortmaßnahme empfiehlt sich zudem, die beschädigte Stelle mit durchsichtigem Klebeband vor Schmutz zu schützen. Denn eine Reparatur ist nur möglich, wenn die Stelle sauber ist.

Alleinfahrer-Tarife: Wer andere ans Steuer lässt, riskiert Vertragsstrafen

Für die meisten Autobesitzer ist es selbstverständlich, auch mal einen anderen Fahrer ans Steuer ihres Wagens zu lassen - problematisch ist das aber bei Alleinfahrer-Tarifen. Weitere Informationen dazu  hier.

 

Orkantief "Xynthia": Versicherung zahlt ab Windstärke 8 (04.03.2010)

R+V-Infocenter: Schäden sofort melden ­ Notreparaturen beim Auto sind erlaubt

Wiesbaden, 1. März 2010. Abgedeckte Dachziegel, umgeknickte Bäume, beschädigte Autos: Orkantief "Xynthia" ist über das Land gefegt und hat vor allem in Mitteldeutschland zahlreiche Schäden verursacht. "Versicherungen übernehmen solche Schäden, wenn der Wind nachweislich mindestens Stärke 8 hat, also mehr als 62 Stundenkilometer. Und 'Xynthia' hat in manchen Landesteilen sogar Windstärken von mehr als 100 Stundenkilometer erreicht", sagt Sylvine Löhmann, Schadenexpertin beim Infocenter der R+V Versicherung.

Für Hausbesitzer gilt: Die Hausratversicherung zahlt Schäden an Gegenständen, die sich in der Wohnung oder im Gebäude befinden. Die Wohngebäudeversicherung deckt die Schäden am Gebäude ab ­ sofern Sturm mitversichert ist. Wer allerdings Fenster und Türen offen gelassen hat, handelt fahrlässig und geht vielleicht sogar leer aus.

Und: "Die Betroffenen sind verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten", sagt Sylvine Löhmann, Schadenexpertin beim R+V-Infocenter. "Hat der Wind beispielsweise das Dach abgedeckt und es regnet in die Wohnung, müssen die Möbel geschützt oder in Sicherheit gebracht werden."

 Auf jeden Fall sollte die Versicherung immer sofort über solche Vorkommnisse informiert werden. Weiterer Tipp des R+V-Infocenters: Schäden fotografieren und möglichst erst dann vollständig beseitigen, wenn die Versicherung sich ein Bild davon gemacht und eine Reparaturfreigabe erteilt hat.

Kaskoversicherung zahlt für Schäden am Auto

Autofahrer sind mit einer Kasko-Versicherung gegen Sturmschäden abgesichert. Die Teilkasko-Versicherung springt erst ab Windstärke 8 ein, die Vollkaskoversicherung deckt Schäden bei jedem Wetter ab. Auch hier ist es ratsam, die Schäden sofort der Versicherung zu melden ­ am besten telefonisch, um die weitere Vorgehensweise direkt abzuklären.

"Dabei kann man auch gleich besprechen, welche Unterlagen benötigt werden", sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim R+V-Infocenter. Wichtig zu wissen: "Notreparaturen" sind erlaubt. Wenn es möglich ist, sollte man jedoch abwarten, ob die Versicherung einen Gutachter schickt.

Auto von Ast beschädigt: Ab Windstärke 8 zahlt die Versicherung (07.01.2010)

R+V-Infocenter: Bestätigung vom Wetteramt oder Zeitungsbericht als Nachweis ­ Schäden möglichst schnell melden

Stürmische Zeiten in Deutschland: Die Windböen rütteln an Dachziegeln, zerren an Ästen und verursachen zahlreiche Schäden ­ auch an geparkten Autos. "Die Autobesitzer können solche Schäden der Teilkasko-Versicherung melden. Diese springt ein, wenn der Wind nachweislich mit mindestens Stärke 8 über das Land gefegt ist, also mit mehr als 62 km/h", sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung. Die Vollkasko-Versicherung deckt den Schaden hingegen bei jedem Wetter ab.

Autofahrer können sich eine Bestätigung über die Windstärke ausstellen lassen und bei der Versicherung vorlegen. Diese bekommen sie bei den regionalen Klima- und Umweltberatungen des Deutschen Wetterdienstes.
 

Wenn in der Region starke Stürme gewütet haben, erscheinen oft Berichte in den lokalen Zeitungen ­ auch dies wird in der Regel als Nachweis akzeptiert.

Schaden schnell melden

R+V-Experte Karl Walter rät, der Versicherung den Schaden unverzüglich zu melden, am besten telefonisch, um die weitere Vorgehensweise direkt abzuklären. "Dabei kann man auch gleich besprechen, welche Unterlagen benötigt werden." Wichtig zu wissen: "Notreparaturen" sind erlaubt. Wenn es möglich ist, sollte man jedoch abwarten, ob die Versicherung einen Gutachter schickt.

Unterschätzte "Feuerteufel": Defekte Haushaltsgeräte sind brandgefährlich (07.01.2010)

Das R+V-Infocenter gibt Tipps zur Schadenverhütung

Ein kleiner Riss im Elektrokabel, ein altes Bügeleisen, eine poröse Kühlschrankdichtung: Solche "Kleinigkeiten" sind eine große Brandgefahr in vielen Haushalten ­ werden aber oft unterschätzt. "Dabei können Verbraucher gerade bei technischen Geräten gut vorbeugen und Gefahren dadurch eindämmen oder sogar komplett ausschließen", sagt Diplom-Ingenieur Torge Brüning, Sicherheitsexperte für Brandschutz beim Infocenter der R+V Versicherung.

Jedes Jahr sterben rund 600 Menschen durch Brände, die meisten in ihren eigenen vier Wänden ­ ein vermeidbares Risiko. Denn eine besonders häufige Brandursache sind defekte Elektrogeräte und alte Kabel, so R+V-Experte Brüning: "Manchmal ist das Kabel eines Elektrogeräts so kaputt, dass man die blanken Leitungen sieht. Wer es trotzdem weiterhin verwendet, handelt extrem leichtsinnig." Er rät deshalb, Haushaltsgeräte, Mehrfachstecker und Kabel regelmäßig zu überprüfen. Funktionieren sie noch einwandfrei? Gibt es Beschädigungen, etwa am Kabel? Ernst zunehmende Anzeichen auf technische Defekte sind zudem Schmelzspuren und herausspringende Sicherungen.

Weitere Tipps des Experten: - Stehleuchten oder Heizlüfter nicht zu nah an brennbare Stoffe wie Gardinen stellen. Die Hitzeentwicklung kann einen Brand auslösen.
- Elektrogeräte immer ganz ausschalten oder den Stecker ziehen. Auch im
Standby-Betrieb besteht die Gefahr eines technischen Defektes ­ und damit eines Brands. Für Bügeleisen gilt: Selbst bei kurzen Pausen lieber ausschalten und in die davor vorgesehene Halterung des Bügelbretts stellen.
- Dichtungen von Kühl- und Gefrierschränken prüfen. Wenn sie porös sind, kann der Kühlkompressor nicht mehr abschalten und dadurch überhitzen.

- Mit Stromkabeln vorsichtig umgehen und sie beispielsweise nicht unter einer Tür durchführen ­ so werden sie schnell beschädigt.
- Defekte Elektroinstallationen und -geräte auf keinen Fall selbst reparieren, sondern von einem Fachmann instand setzen lassen.
- Der Fehlerstromschutzschalter (FI-Schalter) schützt vor Bränden, muss aber regelmäßig getestet werden, damit er im Notfall funktioniert.

Größte Gefahr: Rauch

Wenn es tatsächlich brennt, geht die größte Gefahr für die Bewohner nicht vom Feuer selbst, sondern vom entstehenden Rauch aus. Denn dieser ist lautlos, schnell, extrem giftig ­ und kann schon nach zwei Minuten tödlich sein. "Das liegt vor allem an den vielen Kunststoffen, die in Häusern verarbeitet werden und mit viel schädlichem Rauch verbrennen. Der Rauch eines brennenden Fernsehers reicht beispielsweise aus, um ein Haus komplett zu verqualmen", erklärt R+V-Sicherheitsexperte Brüning. Seine wichtigste Empfehlung ist daher, in allen Zimmern und im Flur Rauchmelder zu installieren ­ in einigen Bundesländern wie zum Beispiel Rheinland-Pfalz und Hessen ist dies sogar gesetzlich vorgeschrieben. Die Geräte sollten zudem regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden, am besten zweimal im Jahr.

Für den Fall der Fälle

Das R+V-Infocenter rät, sich die wichtigsten Telefonnummern für den Fall der Fälle aufzuschreiben ­ beispielsweise auch von Versicherungen, Strom- und Gasanbietern oder Notdiensten. Unter http://www.infocenter.ruv.de  können Verbraucher sich eine Vorlage zum Ausfüllen herunterladen. Zudem finden sie hier eine übersichtliche Checkliste, was neben Elektrogeräten und Kabeln regelmäßig überprüft werden sollte.

Tierische "Kollegen" brauchen Versicherungsschutz (19.11.2009)

Wiesbaden, 30. Oktober 2009. Der Hund liegt gemütlich unter dem Schreibtisch, während sein Besitzer arbeitet: Für Herrchen oder Frauchen ist es praktisch, wenn sie ihren Vierbeiner mit an den Arbeitsplatz nehmen dürfen. Sie sollten sich jedoch im Klaren darüber sein, dass Schäden, die der Hund dort anrichtet, nicht automatisch versichert sind.

"In der Privathaftpflichtversicherung sind normalerweise nur Schäden durch kleine Haustiere mit abgedeckt, also etwa Katzen, Kaninchen oder Vögel", erklärt Sonja Biorac, Haftpflicht-Expertin beim Infocenter der R+V Versicherung. Für Hunde gibt es üblicherweise Zusatzversicherungen, die man extra abschließen muss. In einigen Bundesländern ist das sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Diese sogenannte Hundehalter-Haftpflichtversicherung springt beispielsweise ein, wenn der Hund einen Schreibtischstuhl anknabbert oder beim Spielen den Laptop vom Tisch reißt.

 "Auch wenn mal ein Kollege mit dem Hund spazieren geht und dabei etwas passiert, werden die Kosten in der Regel übernommen", so R+V-Expertin Biorac.

Der Hundehalter sollte versuchen, Schäden im Vorfeld zu vermeiden ­ und damit Ärger mit Kollegen und Kunden. Dazu gehört, dass das Tier gut erzogen und für das Arbeitsleben geeignet ist. Denn ein Hund, der ausgeglichen ist und auf viele Menschen und Hektik entspannt reagiert, hat positive Auswirkungen auf das Arbeitsleben. Das haben schon sehr viele Studien gezeigt.
Dafür braucht der Hund ausreichend Gelegenheiten, sich auszutoben. Zudem darf er Besucher nicht anbellen und sollte gut einige Zeit alleine bleiben können.

Wichtig zu wissen: Wer seinen Hund mit an den Arbeitsplatz nehmen möchte, braucht dafür die Genehmigung seines Arbeitgebers.

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Krank im Ausland ist teuer (10.08.2009)

Wer verreist, sollte ausreichend versichert sein, um im Krankheitsfall nicht auf den Behandlungskosten sitzen zu bleiben. Was viele nicht wissen: Die gesetzliche oder private Krankenversicherung, die zuhause in Deutschland guten Schutz gewährt, zahlt in vielen Fällen nicht oder nur zum Teil.

Darauf weist Hans Walter Schäfer, Experte für Auslandskrankenversicherungen, hin. "Die gesetzliche Krankenversicherung leistet grundsätzlich nur in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, also meist in Europa." Aber auch dort sei dieser Schutz nicht immer ausreichend: "Möglicherweise akzeptieren ausländische Ärzte die Versicherung nicht, dann wird nur gegen Bargeld behandelt. Und wenn die Kassen zahlen, dann oft nur auf landesüblichem Niveau", so Schäfer. Eine Auslandskrankenversicherung sollte jeder im Gepäck haben: Sie ist nicht nur für Urlauber wichtig, sondern auch für Angestellte, die vorübergehend im Ausland arbeiten, sowie für Studierende und Rentner, die in warmen Gefilden überwintern.

Um Licht ins Versicherungsdickicht zu bringen, hat Schäfer einen umfassenden Praxisratgeber zum Thema geschrieben, den vermutlich ersten überhaupt. ?Expertenrat: Auslandskrankenversicherung? lautet das handliche Büchlein, das auf 160 Seiten leicht verständlich vermittelt, worauf es bei diesen speziellen Versicherungen ankommt.

Wie immer steckt die Tücke im Detail. Denn die Versicherungsverträge sind meist auf bestimmte Personenkreise zugeschnitten. So verschieden die Personengruppen, so unterschiedlich auch die versicherten Leistungen: Kostspielige Erstattungen zum Beispiel, etwa für eine Schwangerschaft oder Geburt, sind zumeist gar nicht versichert oder mit beachtlichen Wartezeiten verbunden. Nicht selten müssen sie sogar erst individuell ausgehandelt werden. Für Zahnbehandlungen oder Zahnersatz gelten ähnliche Einschränkungen.

"Das Schwierigste bei einer Auslandskrankenversicherung ist, die richtige zu finden", konstatiert Schäfer. Wer bereits eine entsprechende Police besitzt, sollte diese auf persönliche Gegebenheiten überprüfen lassen.

 

Hans Walter Schäfer Expertenrat: Auslandskrankenversicherung 24,90 Euro

Wie funktioniert eine Auslandskrankenversicherung? Welche Risiken deckt sie ab? Wo und wie lange ist sie gültig? Und vor allem: Wie finde ich den Versicherungsschutz, der genau zu meinen Bedürfnissen passt? Umfassende Antworten auf diese und andere Fragen gibt der Autor in seinem Werk. Dazu konkrete Empfehlungen für zahlreiche Fallkonstellationen übrigens auch für Ausländer in Deutschland sowie Ausländer, die ins Ausland reisen (beispielsweise österreichische Staatsbürger, die in die Türkei reisen). Das Werk ist im Verlag interna erschienen und kostet 24,90 Euro. Im Preis enthalten ist ein Newsletter zum Thema sowie der direkte Draht zum Experten im Rahmen der regelmäßigen Sprechstunde.

Krankenversicherung speziell für Frauen (10.08.2009)

Quelle: WISO - Newsletter

Seit Einführung des Gesundheitsfonds und einheitlicher Beitragssätze werben viele gesetzliche Krankenkassen mit Zusatzleistungen. Die letzte Neugründung ist eine Kasse, die spezielle Gesundheitsleistungen für Frauen anbietet. Doch wie immer sollten Verbraucher genau hinschauen, ob sich ein Wechsel wirklich lohnt.

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Überzeugend: Wie Banken und Versicherer erfolgreich kommunizieren (30.12.2007)

Aus Newsletter von muehlhaus & moers kommunikation

Die Finanzbranche und die öffentlichen Meinungsbildner sind sich einig: Der Privatkunde genießt bei Banken wieder einen hohen Stellenwert und wird mehr umworben denn je. Das war nicht immer so. Doch plötzlich rückt die Produkt-PR zunehmend in den Fokus der Kommunikation, der Wettbewerb unter Banken und Versicherern tobt. Wer die Zeitung aufschlägt, hat den Trend schwarz auf weiß. In den Finanzteilen dominieren umfangreiche Konditionenvergleiche, Produkttests nehmen ausgewählte Zertifikate oder fondgebundene Produkte unter die Lupe. Um in diesem hart umkämpften Umfeld bestehen zu können, brauchen Banken und Versicherer eine klare Kommunikationsstrategie. Udo Seidel, geschäftsführender Gesellschafter von muehlhaus & moers, beschreibt, in einem Fachbeitrag wie das geht.

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Steuertipps für Existenzgründer (23.09.2008)

Die steuerlichen Anforderungen zu meistern, gehört zu den größten Herausforderungen für Existenzgründer. Das beginnt vielmals schon bei der Beantragung des Gründergeldes, das einen Businessplan verlangt, den ein Kundiger bspw. Steuerberater unterzeichnen muss, die Rechtsform der Gründung, die Bedeutung der einzelnen Abschreibearten, welche Art der Bilanzierung, Verzicht auf Umsatzsteuervorabzug schier nicht enden wollende Problemfelder tun sich auf. Auf Steuerberater-Empfehlung.de finden Gründer kostenlos, aktuelle Tipps rund um das Thema Unternehmenstart. Die Datenbank wird laufend von teilnehmenden Steuerberatern erweitert und ist grundsätzlich kostenlos verfügbar.

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Infos zum Thema Riester-Rente bei www.wegweiser-rentenversicherung.info (27.03.2007)

Die Riester-Rente ist eine private Rentenversicherungen und nur für die Vorsorge des Vertragsinhabers gedacht. Sie kann nicht ausgezahlt,   vererbt oder beliehen werden. Durch Zulagen und Steuervorteile wird diese Rente staatlich gefördert. Für Kinder erhält man weitere Zulagen. Deshalb ist die Rendite hoch. Die Rente wird schließlich frühestens ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt. Interessenten können die Riesterförderung auch im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung in Anspruch nehmen.

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Die wichtigsten Versicherungen für Singles (25.01.2007)

Kostengünstige Familienversicherungen interessieren Singles eher wenig. Trotzdem sollten auch Singles, eine Grundabsicherung besitzen, damit ihr Leben auch in schwierigeren Situationen schön bleibt. Der folgende Artikel bei gunstig.com von Julia Siebel beschreibt, was Singles dabei beachten sollten.

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"WISO"-Stichprobe: Kassenpatienten warten deutlich länger (24.08.2006)

Aus Newsletter von www.sparsam-telefonieren.de

Kassenpatienten erhielten in einer Stichprobe des ZDF- Wirtschaftsmagazins "WISO" im Schnitt erst nach 9,4 Tagen einen Termin beim Facharzt, Privatpatienten schon nach durchschnittlich 3,9 Tagen. Fast 50 Prozent der Privatpatienten hätten nach der "WISO"-Anfrage noch am selben oder am darauf folgenden Tag einen Facharzttermin erhalten. Bei zwei Augenärzten in Frankfurt sollte hingegen die Wartezeit für Kassenpatienten mehr als zweieinhalb Monate dauern. "Wir kennen solche Ausreißer und halten sie für nicht akzeptabel", so Dr. Klaus Theo Schröder, Staatssekretär im
Bundesministerium für Gesundheit. Er fordert Patienten auf, sich in solchen Fällen direkt an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung und an ihre Krankenkasse zu wenden. Der Vorstandsvorsitzende der Kassen- ärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Andreas Köhler, sieht in den Ergebnissen der Stichprobe keine gravierenden Qualitätsunterschiede bei der Behandlung von Kassen- und Privatpatienten. "Mit der eigentlichen ärztlichen Behandlung hat dies nichts zu tun", so Köhler. Längere
Wartezeiten bedeuteten für Kassenpatienten lediglich einen Unterschied im Service. Das Verhalten der Ärzte sei vor dem Hintergrund der finanziellen Situation in vielen Vertragsarztpraxen verständlich.

vsm - Verein selbstständiger Makler (26.06.2006)

Wissen und Erfahrung ist die Grundlage des vsm - Verein selbstständiger Makler. Versicherungsmakler, die dem Zusammenschluss vsm-Pool angehören, haben es sich in ganz besonderer Weise zur Aufgabe gemacht, jedem Kunden eine maßgeschneiderte, unabhängige und vorteilhafte Beratung zu bieten.

Das Netzwerk der vsm-Makler bietet viele Vorteile: stetige Erreichbarkeit eines Ansprechpartners, hohes Beratungsniveau durch ständige Weiterbildungen unserer Mitgliedsmakler, günstige Vertragskonditionen.

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Fensterputzer gefährlichster Beruf (18.10.2004)

Fensterputzer leben als "Zirkusartisten ohne Sicherheitsnetz" am gefährlichsten. Laut einer Studie des britischen Versicherers Churchill Insurance ist diese riskante Tätigkeit der gefährlichste Beruf noch vor so gefahrvollen Berufen wie Soldat, Polizist, Hochseefischer, Dachdecker und Gerüstarbeiter. Pfarrer, Bankmanager, Apotheker und Büroangestellte müssen sich dagegen wegen evt. Berufsrisiken die wenigsten Gedanken machen.

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