News / Tipps / MitteilungenErhöhte Waldbrandgefahr: Rauchern drohen hohe Bußgelder (26.07.2010)
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R+V-Infocenter: Im Sommer generelles Rauchverbot im Wald, in einigen
Bundesländern ganzjährig – Waldbrandgefahr aktuell hoch
Wiesbaden, 5. Juli 2010. In Bayern gilt ab 1. August das strengste
Rauchverbot Deutschlands. In Schulen, Bahnhöfen, öffentlichen
Gebäuden, Speisegaststätten und auch Bierzelten darf nicht mehr
geraucht werden. Doch was viele Raucher nicht wissen: Zwischen März
und Oktober dürfen sie sich auch im Wald keine Zigarette anzünden. In
Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen gilt sogar
das ganze Jahr über Rauchverbot im Wald. Darauf macht das Infocenter
der R+V Versicherung aufmerksam. Wer trotzdem raucht und erwischt
wird, muss mit hohen Bußgeldern rechnen.
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Rund tausend Mal im Jahr brennt es in den deutschen Wäldern, meist
werden die Brände von Menschen verursacht – beispielsweise durch einen
glimmenden Zigarettenstummel. Deshalb sind teilweise hohe Bußgelder
vorgesehen. So können bereits für das bloße Anzünden einer Zigarette,
je nach Region, 80 bis 100 Euro fällig werden, in anderen sogar
deutlich mehr. In Berlin sieht das Landeswaldgesetz beispielsweise
Strafen von bis zu 50.000 Euro vor. Die Höhe des Bußgeldes hängt hier
von einem Wetterindex ab, der Faktoren wie die Luftfeuchtigkeit und
die Temperaturen bewertet und daraus die Waldbrandgefahr ableitet.
Konkret bedeutet das: Wer nach einer langen Trockenperiode wie im
Moment im Wald raucht, bezahlt mehr als derjenige, der sich die
Zigarette im Regen anzündet. Denn bei trockenem Wetter reicht ein
einzelner Funke aus, um einen schweren Waldbrand zu verursachen. |
Überflutungen durch Dauerregen: Was Hausbesitzer beachten sollten (15.06.2010)
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R+V-Infocenter: Elementarschadenversicherung übernimmt Kosten –
Vorsicht bei Trockenlegung in Eigenregie
Wiesbaden, 20. Mai 2010. Dauerregen hat in den Nachbarländern
Tschechien und Polen schweren Überflutungen verursacht. Am
Pfingstwochenende soll die aus Polen kommende Hochwasserwelle auch
Brandenburg erreichen. Das Infocenter der R+V Versicherung warnt
davor, Hochwasserschäden übereilt in Eigenregie zu beheben und damit
unnötige Risiken einzugehen.
Hochwasser und Überschwemmungen können große Schäden anrichten – auch
in Wohnungen und Kellern. "Für die Bewohner ist es ein absoluter
Alptraum. Bei solchen Regenfällen gelangt das Wasser durch Türen oder
Fenster ins Haus oder es kommt zum Rückstau und das Wasser dringt
durch Gullys, Waschbecken oder Toiletten ein", so Richard Münz,
Schadenexperte beim R+V-Infocenter. Gut, wer vorgesorgt und die
zusätzliche Deckung der Elementarschäden in seiner Gebäudeversicherung
vereinbart hat. Denn diese springt bei Schäden durch Hochwasser ein
und übernimmt die entstehenden Kosten – beispielsweise für die
Trockenlegung des Kellers oder die Erneuerung des Fußbodens. Eine
Zusatzdeckung für Schäden an Einrichtungsgegenständen,
Haushaltsgeräten oder Kleidung kann in der Hausratversicherung
eingeschlossen werden.
Wer versichert ist, sollte den Schaden schnellstmöglich der
Versicherung melden – die meisten Anbieter haben eine Schadens-
Hotline, die rund um die Uhr besetzt ist. Hier bekommen die
Betroffenen auch Informationen, was sie als nächstes tun sollen.
Schon bei den Aufräumarbeiten gilt es zudem einiges zu beachten. So
sollte man beispielsweise den Keller erst dann auspumpen, wenn der
Wasserstand außen sinkt. "Sonst wird das Mauerwerk unterspült oder
aufgeschwemmt, es entstehen Risse. Im schlimmsten Fall ist die ganze
Statik des Gebäudes in Gefahr", erklärt Janette Bohne,
Geschäftsführerin der Sprint Sanierungs GmbH, einem Sanierungsunternehmen, das
sich auf die Beseitigung von Elementarschäden spezialisiert hat. |
Sobald jedoch der Wasserspiegel
fällt, ist Eile angesagt: Schlamm und Dreck sollten entfernt werden,
bevor alles trocknet. Dann folgt die erste Bestandsaufnahme – die
Versicherungen schicken hierfür in der Regel einen Gutachter.
Für die Versicherung ist es wichtig, dass alle beschädigten
Gegenstände genau aufgelistet werden. "Wir empfehlen immer, alle
Schäden zu fotografieren – auch Gegenstände, die man entsorgen muss.
Dann ist die Abwicklung hinterher einfacher", so R+V-Experte Richard
Münz. Allerdings: Wer in ausgewiesenen Hochwassergebieten wohnt, kann
sein Hab und Gut in der Regel nicht versichern. "Hier sollten die
Menschen ein besonderes Augenmerk auf Vorbeugung legen, also
beispielsweise keine wertvollen Gegenstände im Keller lagern und
unempfindliche Baumaterialien wählen."
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Wasser kann den Elektroinstallationen schaden. Deshalb ist es
sinnvoll, elektrische Versorgung von einem Fachmann überprüfen zu
lassen – bevor Geräte in Betrieb genommen werden.
- Ob Wände und Böden getrocknet werden können oder ein Austausch
notwendig ist, entscheidet am besten eine Fachfirma. Die
Elementarschadenversicherung braucht hierfür einen Kostenvoranschlag.
- Auch die Trockenlegung des Gebäudes überlassen die Besitzer lieber
einem Fachunternehmen. Die Bewohner können die Arbeiten jedoch
unterstützen, indem sie viel und intensiv lüften.
- Wer mit Öl heizt, sollte unbedingt seinen Öltank auf Lecks überprüfen.
- Alle Lebensmittel, die mit dem Hochwasser in Kontakt gekommen sind,
entsorgen: Mit dem Wasser werden auch Schadstoffe und Bakterien
transportiert.
Weitere Themen rund um Schadenverhütung unter
http://www.infocenter.ruv.de |
Teure Promillefahrt: Wer eine Krankheit selbst verschuldet, kann zur Kasse gebeten werden (30.04.2010)
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R+V-Infocenter: Aktuelles Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau
Wiesbaden, 12. März 2010. Ein Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss oder
medizinische Komplikationen durch ein Piercing oder nach einer
Schönheits-Operation: Wer eine Krankheit selbst verschuldet, kann von der
gesetzlichen Krankenkasse an den Behandlungskosten beteiligt werden. Das
bestätigt auch ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau
(Aktenzeichen: S 4 KR 38/08). "Ein Autofahrer hatte betrunken einen Unfall
verursacht und sich dabei verletzt. Die Richter stimmten zu, dass er einen
Teil der medizinischen Folgekosten selbst bezahlen muss", sagt Svenja
Bartmann, Gesundheitsexpertin beim Infocenter der R+V Versicherung. |
Entscheidend war, dass der Autofahrer wegen vorsätzlicher Gefährdung des
Straßenverkehrs rechtskräftig verurteilt war. "Grundlage hierfür ist
Paragraph 52 Absatz 1 des Sozialgesetzbuchs V. Bei Straftaten können die
Leistungen ebenso beschränkt werden wie in anderen Fällen von
Selbstverschulden", so R+V-Expertin Bartmann. Wichtig zu wissen: Die
Krankenkassen können nicht nur Teile der Behandlungskosten, sondern auch das
Krankengeld teilweise oder komplett zurückfordern. Wie hoch dieser Betrag
ausfällt, hängt jedoch vom Einzelfall ab. |
Steinschlag-Reparatur an Autoscheiben: Vorsicht vor "schwarzen Schafen" (30.04.2010)
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R+V-Infocenter: Häufig Mängel bei der Ausführung – Kaskoversicherung
vor der Reparatur unbedingt informieren
Wiesbaden, 26. April 2010.
Innerhalb weniger Minuten ist die
Windschutzscheibe wieder wie neu - ganz ohne Kosten für den
Autofahrer: Das versprechen Autoglaser, die Steinschlagreparaturen auf
Parkplätzen großer Super- oder Baumärkte anpreisen. Doch bei diesen
verlockend klingenden Angeboten ist Vorsicht geboten. "Immer wieder
haben Verbraucher hinterher Ärger: Viele Reparaturen werden nicht
sachgemäß ausgeführt oder sind unnötig. Und nicht alle Schäden sind
versichert, beispielsweise sehr kleine abgeplatzte Stellen. Dann
bleiben die Autobesitzer auf den Kosten sitzen", sagt Karl Walter, Kfz-
Experte beim Infocenter der R+V Versicherung. Problematisch sind vor
allem Glasreparaturen, die eigentlich nicht erlaubt sind, etwa im
Sichtbereich des Fahrers oder bei zu großen Beschädigungen - hier muss
die ganze Scheibe ausgewechselt werden.
Die Masche der "fliegenden" Handwerker gleicht denen von
Drückerkolonnen: Sie locken die Kunden damit, dass die
Kaskoversicherung die Reparaturkosten komplett übernimmt, auch bei
Verträgen mit Selbstbeteiligung. Das stimmt jedoch nicht immer. "Die
Selbstbeteiligung wird in der Regel nur erlassen, wenn man seiner
Versicherung den Steinschlag vor der Reparatur meldet. Und wer eine
Police mit Werkstattbindung abgeschlossen hat, muss den Schaden in
einer Vertragswerkstatt beheben lassen", erklärt R+V-Experte Walter.
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Hinzu kommen oft qualitative Mängel bei der Ausführung. "Fahrer
brauchen eine einwandfreie Sicht auf die Straße. Deshalb dürfen im
Sichtbereich des Fahrers keine Glasreparaturen durchgeführt werden,
weil sich später in diesen Stellen das Licht brechen und den Fahrer
blenden kann", so Karl Walter. Dies fällt dann erst bei der nächsten
Hauptuntersuchung auf. Die Folge: Die Scheibe muss doch noch
ausgetauscht werden, eine Reklamation ist jedoch oft unmöglich, weil
das Unternehmen nicht mehr erreichbar ist.
Vor Reparatur informieren
Das R+V-Infocenter rät Autofahrern deshalb, sich vorher bei Ihrer
Versicherung zu informieren, ob die Kosten übernommen werden.
Wichtig
zu wissen: Wer einen Steinschlag an seiner Windschutzscheibe
feststellt, sollte möglichst schnell handeln - bevor daraus ein großer
Riss wird. Als Sofortmaßnahme empfiehlt sich zudem, die beschädigte
Stelle mit durchsichtigem Klebeband vor Schmutz zu schützen. Denn eine
Reparatur ist nur möglich, wenn die Stelle sauber ist.
Alleinfahrer-Tarife: Wer andere ans Steuer lässt, riskiert
Vertragsstrafen
Für die meisten Autobesitzer ist es selbstverständlich, auch mal einen
anderen Fahrer ans Steuer ihres Wagens zu lassen - problematisch ist
das aber bei Alleinfahrer-Tarifen. Weitere Informationen dazu
hier. |
Orkantief "Xynthia": Versicherung zahlt ab Windstärke 8 (04.03.2010)
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R+V-Infocenter: Schäden sofort melden Notreparaturen beim Auto sind
erlaubt
Wiesbaden, 1. März 2010. Abgedeckte Dachziegel, umgeknickte Bäume,
beschädigte Autos: Orkantief "Xynthia" ist über das Land gefegt und hat vor
allem in Mitteldeutschland zahlreiche Schäden verursacht. "Versicherungen
übernehmen solche Schäden, wenn der Wind nachweislich mindestens Stärke 8
hat, also mehr als 62 Stundenkilometer. Und 'Xynthia' hat in manchen
Landesteilen sogar Windstärken von mehr als 100 Stundenkilometer erreicht",
sagt Sylvine Löhmann, Schadenexpertin beim Infocenter der R+V Versicherung.
Für Hausbesitzer gilt: Die Hausratversicherung zahlt Schäden an Gegenständen,
die sich in der Wohnung oder im Gebäude befinden. Die Wohngebäudeversicherung
deckt die Schäden am Gebäude ab sofern Sturm mitversichert ist. Wer allerdings
Fenster und Türen offen gelassen hat, handelt fahrlässig und geht vielleicht
sogar leer aus.
Und: "Die Betroffenen sind verpflichtet, den Schaden
möglichst gering zu halten", sagt Sylvine
Löhmann, Schadenexpertin beim R+V-Infocenter. "Hat der Wind beispielsweise das
Dach abgedeckt und es regnet in die Wohnung, müssen die Möbel geschützt oder in
Sicherheit gebracht werden." |
Auf jeden Fall sollte die Versicherung
immer sofort über solche Vorkommnisse informiert werden. Weiterer Tipp des
R+V-Infocenters: Schäden fotografieren und möglichst erst dann vollständig
beseitigen, wenn die Versicherung sich ein Bild davon gemacht und eine
Reparaturfreigabe erteilt hat.
Kaskoversicherung zahlt für Schäden am Auto
Autofahrer sind mit einer Kasko-Versicherung gegen Sturmschäden abgesichert.
Die Teilkasko-Versicherung springt erst ab Windstärke 8 ein, die
Vollkaskoversicherung deckt Schäden bei jedem Wetter ab. Auch hier ist es
ratsam, die Schäden sofort der Versicherung zu melden am besten
telefonisch, um die weitere Vorgehensweise direkt abzuklären.
"Dabei kann
man auch gleich besprechen, welche Unterlagen benötigt werden", sagt Karl
Walter, Kfz-Experte beim R+V-Infocenter. Wichtig zu wissen: "Notreparaturen"
sind erlaubt. Wenn es möglich ist, sollte man jedoch abwarten, ob die
Versicherung einen Gutachter schickt. |
Auto von Ast beschädigt: Ab Windstärke 8 zahlt die Versicherung (07.01.2010)
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R+V-Infocenter: Bestätigung vom Wetteramt oder Zeitungsbericht als Nachweis
Schäden möglichst schnell melden
Stürmische Zeiten in Deutschland: Die Windböen
rütteln an Dachziegeln, zerren an Ästen und verursachen zahlreiche Schäden
auch an geparkten Autos. "Die Autobesitzer können solche Schäden der
Teilkasko-Versicherung melden. Diese springt ein, wenn der Wind nachweislich
mit mindestens Stärke 8 über das Land gefegt ist, also mit mehr als 62
km/h", sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung.
Die Vollkasko-Versicherung deckt den Schaden hingegen bei jedem Wetter ab.
Autofahrer können sich eine Bestätigung über die Windstärke
ausstellen lassen und bei der Versicherung vorlegen. Diese bekommen sie bei den
regionalen Klima- und Umweltberatungen des Deutschen Wetterdienstes.
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Wenn in
der Region starke Stürme gewütet haben, erscheinen oft Berichte in den
lokalen Zeitungen auch dies wird in der Regel als Nachweis akzeptiert.
Schaden schnell melden
R+V-Experte Karl Walter rät, der Versicherung den Schaden unverzüglich zu
melden, am besten telefonisch, um die weitere Vorgehensweise direkt
abzuklären. "Dabei kann man auch gleich besprechen, welche Unterlagen
benötigt werden." Wichtig zu wissen: "Notreparaturen" sind erlaubt. Wenn es
möglich ist, sollte man jedoch abwarten, ob die Versicherung einen Gutachter
schickt. |
Unterschätzte "Feuerteufel": Defekte Haushaltsgeräte sind brandgefährlich (07.01.2010)
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Das R+V-Infocenter gibt Tipps zur Schadenverhütung
Ein kleiner Riss im Elektrokabel, ein altes
Bügeleisen, eine poröse Kühlschrankdichtung: Solche "Kleinigkeiten" sind
eine große Brandgefahr in vielen Haushalten werden aber oft unterschätzt.
"Dabei können Verbraucher gerade bei technischen Geräten gut vorbeugen und
Gefahren dadurch eindämmen oder sogar komplett ausschließen", sagt
Diplom-Ingenieur Torge Brüning, Sicherheitsexperte für Brandschutz beim
Infocenter der R+V Versicherung.
Jedes Jahr sterben rund 600 Menschen durch Brände, die meisten in ihren
eigenen vier Wänden ein vermeidbares Risiko. Denn eine besonders häufige
Brandursache sind defekte Elektrogeräte und alte Kabel, so R+V-Experte
Brüning: "Manchmal ist das Kabel eines Elektrogeräts so kaputt, dass man die
blanken Leitungen sieht. Wer es trotzdem weiterhin verwendet, handelt extrem
leichtsinnig." Er rät deshalb, Haushaltsgeräte, Mehrfachstecker und Kabel
regelmäßig zu überprüfen. Funktionieren sie noch einwandfrei? Gibt es
Beschädigungen, etwa am Kabel? Ernst zunehmende Anzeichen auf technische
Defekte sind zudem Schmelzspuren und herausspringende Sicherungen.
Weitere Tipps des Experten:
- Stehleuchten oder Heizlüfter nicht zu nah an brennbare Stoffe wie Gardinen
stellen. Die Hitzeentwicklung kann einen Brand auslösen.
- Elektrogeräte immer ganz ausschalten oder den Stecker ziehen. Auch im
Standby-Betrieb besteht die Gefahr eines technischen Defektes und damit
eines Brands. Für Bügeleisen gilt: Selbst bei kurzen Pausen lieber
ausschalten und in die davor vorgesehene Halterung des Bügelbretts stellen.
- Dichtungen von Kühl- und Gefrierschränken prüfen. Wenn sie porös sind,
kann der Kühlkompressor nicht mehr abschalten und dadurch überhitzen. |
- Mit Stromkabeln vorsichtig umgehen und sie beispielsweise nicht unter
einer Tür durchführen so werden sie schnell beschädigt.
- Defekte Elektroinstallationen und -geräte auf keinen Fall selbst
reparieren, sondern von einem Fachmann instand setzen lassen.
- Der Fehlerstromschutzschalter (FI-Schalter) schützt vor Bränden, muss aber
regelmäßig getestet werden, damit er im Notfall funktioniert.
Größte Gefahr: Rauch
Wenn es tatsächlich brennt, geht die größte Gefahr für die Bewohner nicht
vom Feuer selbst, sondern vom entstehenden Rauch aus. Denn dieser ist
lautlos, schnell, extrem giftig und kann schon nach zwei Minuten tödlich
sein. "Das liegt vor allem an den vielen Kunststoffen, die in Häusern
verarbeitet werden und mit viel schädlichem Rauch verbrennen. Der Rauch
eines brennenden Fernsehers reicht beispielsweise aus, um ein Haus komplett
zu verqualmen", erklärt R+V-Sicherheitsexperte Brüning. Seine wichtigste
Empfehlung ist daher, in allen Zimmern und im Flur Rauchmelder zu
installieren in einigen Bundesländern wie zum Beispiel Rheinland-Pfalz und
Hessen ist dies sogar gesetzlich vorgeschrieben. Die Geräte sollten zudem
regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden, am besten zweimal
im Jahr.
Für den Fall der Fälle
Das R+V-Infocenter rät, sich die wichtigsten Telefonnummern für den Fall der
Fälle aufzuschreiben beispielsweise auch von Versicherungen, Strom- und
Gasanbietern oder Notdiensten. Unter http://www.infocenter.ruv.de können
Verbraucher sich eine Vorlage zum Ausfüllen herunterladen. Zudem finden sie
hier eine übersichtliche Checkliste, was neben Elektrogeräten und Kabeln
regelmäßig überprüft werden sollte. |
Tierische "Kollegen" brauchen Versicherungsschutz (19.11.2009)
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Wiesbaden, 30. Oktober 2009. Der Hund liegt gemütlich unter dem
Schreibtisch, während sein Besitzer arbeitet: Für Herrchen oder Frauchen ist
es praktisch, wenn sie ihren Vierbeiner mit an den Arbeitsplatz nehmen
dürfen. Sie sollten sich jedoch im Klaren darüber sein, dass Schäden, die
der Hund dort anrichtet, nicht automatisch versichert sind.
"In der Privathaftpflichtversicherung sind normalerweise nur Schäden durch
kleine Haustiere mit abgedeckt, also etwa Katzen, Kaninchen oder Vögel",
erklärt Sonja Biorac, Haftpflicht-Expertin beim Infocenter der R+V Versicherung.
Für Hunde gibt es üblicherweise Zusatzversicherungen, die man extra abschließen
muss. In einigen Bundesländern ist das sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Diese sogenannte Hundehalter-Haftpflichtversicherung springt
beispielsweise ein, wenn der Hund einen Schreibtischstuhl anknabbert oder beim
Spielen den Laptop vom Tisch reißt. |
"Auch wenn mal ein Kollege mit dem
Hund spazieren geht und dabei etwas passiert, werden die Kosten in der Regel
übernommen", so R+V-Expertin Biorac.
Der Hundehalter sollte versuchen, Schäden im Vorfeld zu vermeiden und
damit Ärger mit Kollegen und Kunden. Dazu gehört, dass das Tier gut erzogen
und für das Arbeitsleben geeignet ist. Denn ein Hund, der ausgeglichen ist
und auf viele Menschen und Hektik entspannt reagiert, hat positive
Auswirkungen auf das Arbeitsleben. Das haben schon sehr viele Studien
gezeigt.
Dafür braucht der Hund ausreichend Gelegenheiten, sich auszutoben.
Zudem darf er Besucher nicht anbellen und sollte gut einige Zeit alleine
bleiben können.
Wichtig zu wissen: Wer seinen Hund mit an den Arbeitsplatz
nehmen möchte, braucht dafür die Genehmigung seines Arbeitgebers. |
Mehr darüber
Krank im Ausland ist teuer (10.08.2009)
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Wer verreist, sollte ausreichend versichert sein, um im Krankheitsfall
nicht auf den Behandlungskosten sitzen zu bleiben. Was viele nicht wissen:
Die gesetzliche oder private Krankenversicherung, die zuhause in
Deutschland guten Schutz gewährt, zahlt in vielen Fällen nicht oder nur zum
Teil.
Darauf weist Hans Walter Schäfer, Experte für
Auslandskrankenversicherungen, hin. "Die gesetzliche Krankenversicherung
leistet grundsätzlich nur in Ländern, mit denen ein
Sozialversicherungsabkommen besteht, also meist in Europa." Aber auch dort
sei dieser Schutz nicht immer ausreichend: "Möglicherweise akzeptieren
ausländische Ärzte die Versicherung nicht, dann wird nur gegen Bargeld
behandelt. Und wenn die Kassen zahlen, dann oft nur auf landesüblichem
Niveau", so Schäfer. Eine Auslandskrankenversicherung sollte jeder im
Gepäck haben: Sie ist nicht nur für Urlauber wichtig, sondern auch für
Angestellte, die vorübergehend im Ausland arbeiten, sowie für Studierende
und Rentner, die in warmen Gefilden überwintern.
Um Licht ins Versicherungsdickicht zu bringen, hat Schäfer einen
umfassenden Praxisratgeber zum Thema geschrieben, den vermutlich ersten
überhaupt. ?Expertenrat: Auslandskrankenversicherung? lautet das handliche
Büchlein, das auf 160 Seiten leicht verständlich vermittelt, worauf es bei
diesen speziellen Versicherungen ankommt.
Wie immer steckt die Tücke im Detail. Denn die Versicherungsverträge sind meist
auf bestimmte Personenkreise zugeschnitten. So verschieden die Personengruppen,
so unterschiedlich auch die versicherten Leistungen: Kostspielige Erstattungen
zum Beispiel, etwa für eine Schwangerschaft oder Geburt, sind zumeist gar nicht
versichert oder mit beachtlichen Wartezeiten verbunden. Nicht selten müssen sie
sogar erst individuell ausgehandelt werden. Für Zahnbehandlungen oder Zahnersatz
gelten ähnliche Einschränkungen. |
"Das Schwierigste bei einer
Auslandskrankenversicherung ist, die richtige zu finden", konstatiert Schäfer.
Wer bereits eine entsprechende Police besitzt, sollte diese auf persönliche
Gegebenheiten überprüfen lassen.
Hans Walter Schäfer Expertenrat:
Auslandskrankenversicherung 24,90 Euro
Wie funktioniert eine Auslandskrankenversicherung? Welche Risiken deckt sie
ab? Wo und wie lange ist sie gültig? Und vor allem: Wie finde ich den
Versicherungsschutz, der genau zu meinen Bedürfnissen passt? Umfassende
Antworten auf diese und andere Fragen gibt der Autor in seinem Werk. Dazu
konkrete Empfehlungen für zahlreiche Fallkonstellationen übrigens auch für
Ausländer in Deutschland sowie Ausländer, die ins Ausland reisen
(beispielsweise österreichische Staatsbürger, die in die Türkei reisen).
Das Werk ist im Verlag interna erschienen und kostet 24,90 Euro. Im Preis
enthalten ist ein Newsletter zum Thema sowie der direkte Draht zum
Experten im Rahmen der regelmäßigen Sprechstunde.
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Krankenversicherung speziell für Frauen (10.08.2009)
Quelle: WISO - Newsletter
Seit Einführung des Gesundheitsfonds und einheitlicher Beitragssätze werben viele gesetzliche Krankenkassen mit Zusatzleistungen. Die letzte Neugründung ist eine Kasse, die spezielle Gesundheitsleistungen für Frauen anbietet. Doch wie immer sollten Verbraucher genau hinschauen, ob sich ein Wechsel wirklich lohnt. Mehr darüber
Überzeugend: Wie Banken und Versicherer erfolgreich kommunizieren (30.12.2007)
Aus
Newsletter von muehlhaus & moers kommunikation
Die Finanzbranche und die öffentlichen Meinungsbildner sind sich einig: Der Privatkunde genießt bei Banken wieder einen hohen Stellenwert und wird mehr umworben denn je. Das war nicht immer so. Doch plötzlich rückt die Produkt-PR zunehmend in den Fokus der Kommunikation, der Wettbewerb unter Banken und Versicherern tobt. Wer die Zeitung aufschlägt, hat den Trend schwarz auf weiß. In den Finanzteilen dominieren umfangreiche Konditionenvergleiche, Produkttests nehmen ausgewählte Zertifikate oder fondgebundene Produkte unter die Lupe. Um in diesem hart umkämpften Umfeld bestehen zu können, brauchen Banken und Versicherer eine klare Kommunikationsstrategie. Udo Seidel, geschäftsführender Gesellschafter von muehlhaus & moers, beschreibt, in einem Fachbeitrag wie das geht.
Mehr darüber
Steuertipps für Existenzgründer (23.09.2008)
Die steuerlichen Anforderungen zu meistern, gehört zu den größten Herausforderungen
für Existenzgründer. Das beginnt vielmals schon bei der Beantragung des Gründergeldes,
das einen Businessplan verlangt, den ein Kundiger bspw. Steuerberater unterzeichnen muss,
die Rechtsform der Gründung, die Bedeutung der einzelnen Abschreibearten,
welche Art der Bilanzierung, Verzicht auf Umsatzsteuervorabzug schier nicht
enden wollende Problemfelder tun sich auf.
Auf Steuerberater-Empfehlung.de finden Gründer kostenlos, aktuelle Tipps rund um
das Thema Unternehmenstart. Die Datenbank wird laufend von teilnehmenden Steuerberatern
erweitert und ist grundsätzlich kostenlos verfügbar.
Mehr darüber
Die Riester-Rente ist eine private Rentenversicherungen
und nur für die Vorsorge des Vertragsinhabers gedacht. Sie kann nicht ausgezahlt, vererbt oder beliehen werden. Durch Zulagen und Steuervorteile wird diese Rente staatlich gefördert. Für Kinder erhält man weitere Zulagen. Deshalb
ist die Rendite hoch. Die Rente wird schließlich frühestens ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt.
Interessenten können die Riesterförderung auch im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung in Anspruch
nehmen. Mehr darüber
Die wichtigsten Versicherungen für Singles (25.01.2007)Kostengünstige Familienversicherungen interessieren Singles eher wenig. Trotzdem sollten auch Singles, eine Grundabsicherung besitzen, damit ihr Leben auch in schwierigeren Situationen schön bleibt.
Der folgende Artikel bei gunstig.com von Julia Siebel beschreibt, was Singles dabei beachten sollten.
Mehr darüber
"WISO"-Stichprobe: Kassenpatienten warten deutlich länger (24.08.2006)
Aus
Newsletter von
www.sparsam-telefonieren.de Kassenpatienten erhielten in einer
Stichprobe des ZDF- Wirtschaftsmagazins "WISO" im Schnitt erst nach 9,4
Tagen einen Termin beim Facharzt, Privatpatienten schon nach
durchschnittlich 3,9 Tagen. Fast 50 Prozent der Privatpatienten hätten nach
der "WISO"-Anfrage noch am selben oder am darauf folgenden Tag einen
Facharzttermin erhalten. Bei zwei Augenärzten in Frankfurt sollte hingegen
die Wartezeit für Kassenpatienten mehr als zweieinhalb Monate dauern. "Wir
kennen solche Ausreißer und halten sie für nicht akzeptabel", so Dr. Klaus
Theo Schröder, Staatssekretär im
Bundesministerium für Gesundheit. Er fordert Patienten auf, sich in solchen
Fällen direkt an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung und an ihre
Krankenkasse zu wenden. Der Vorstandsvorsitzende der Kassen- ärztlichen
Bundesvereinigung, Dr. Andreas Köhler, sieht in den Ergebnissen der
Stichprobe keine gravierenden Qualitätsunterschiede bei der Behandlung von
Kassen- und Privatpatienten. "Mit der eigentlichen ärztlichen Behandlung hat
dies nichts zu tun", so Köhler. Längere
Wartezeiten bedeuteten für Kassenpatienten lediglich einen Unterschied im
Service. Das Verhalten der Ärzte sei vor dem Hintergrund der finanziellen
Situation in vielen Vertragsarztpraxen verständlich.
vsm - Verein selbstständiger Makler (26.06.2006)Wissen und
Erfahrung ist die Grundlage des vsm - Verein selbstständiger Makler.
Versicherungsmakler, die dem Zusammenschluss vsm-Pool angehören, haben es
sich in ganz besonderer Weise zur Aufgabe gemacht, jedem Kunden eine
maßgeschneiderte, unabhängige und vorteilhafte Beratung zu bieten.
Das Netzwerk der vsm-Makler bietet viele Vorteile: stetige Erreichbarkeit
eines Ansprechpartners, hohes Beratungsniveau durch ständige Weiterbildungen
unserer Mitgliedsmakler, günstige Vertragskonditionen.
Mehr darüber
Fensterputzer gefährlichster Beruf (18.10.2004)Fensterputzer
leben als "Zirkusartisten ohne Sicherheitsnetz" am gefährlichsten. Laut
einer Studie des britischen Versicherers Churchill Insurance ist diese
riskante Tätigkeit der gefährlichste Beruf noch vor so gefahrvollen Berufen
wie Soldat, Polizist, Hochseefischer, Dachdecker und Gerüstarbeiter.
Pfarrer, Bankmanager, Apotheker und Büroangestellte müssen sich dagegen
wegen evt. Berufsrisiken die wenigsten Gedanken machen.
Hinweise
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